Bisher konnten E-Kennzeichen mit bis zu 8 Stellen vergeben werden (der Buchstabe E zählt dabei mit). D.h. bei „IT“ waren die Ziffern 1-999 zulässig. Die Buchstaben und Ziffern wurden bei 8 Stellen einfach entwas enger gedruckt als bei 7 Stellen:
Ab sofort sind in Mainz und Mainz-Bingen (und offenbar auch bundesweit) E-Kennzeichen nur noch mit bis zu 7 Stellen zulässig und es folgenden Regeln:
- MZ-??-??E
- MZ-?-???E
- MYK-??-?E !!!
- MYK-?-??E
D.h. der Kennzeichenvorrat für E-Autos ist nur 10% dessen, was für Verbrenner zur Verfügung steht. Hat Herr Scheuer damit unbemerkt einen Deckel für die Transformation zum E-Auto eingeführt? 🤔
Das kommunale UrStromMobil in Budenheim mit der Kennung MZ-B-3260 musste daher leider ohne den Zusatz „E“ zugelassen werden und das Fahrzeug kann nicht die e-Auto-Vergünstigungen (kostenfreies Parken in Mainz) nicht in Anspruch nehmen. 😬
Achtung: einige Wunschkennzeichen-Reservierungsdienste bieten weiterhin 8-stellige E-Kennzeichen an. Die Reservierungen werden dann jedoch nicht von der Zulassungsstelle anerkannt.
Der Kennzeichenring hat die neue Regelung bereits umgsetzt.
Information der Zulassungsstelle Mainz
Bei Saison-, Elektro- (E) und Oldtimerkennzeichen (H) darf die Kombination aus Ziffern und Buchstaben insgesamt 4 Zeichen nicht überschreiten. Daher kann nur aus folgenden Kennzeichenkombinationen gewählt werden:
- MZ- 2 Buchstaben 10 bis 99 (Bei den 2 Buchstaben muss mindestens einer der Buchstaben B, F, G, I, O oder Q enthalten sein, z.B. MZ-AB 12)
Bitte beachten Sie, dass die Reservierung des Kennzeichens keinen Rechtsanspruch auf die spätere Zuteilung des Kennzeichens durch die Zulassungsbehörde begründet.